Laden...

Allgemeine Geschäftsbedingungen

of the company
OMB composites EU a.s.

    1. In diesen Bedingungen:
      • „Käufer“ bedeutet jeder Kunde des Verkäufers, welchem auf Basis dieser Vertragsbedingungen Produkte geliefert werden.
      • „Geschäftspartner“ bedeutet jeder Sublieferant des Verkäufers, welcher direkt oder indirekt Material und Rohstoffe liefert, die zur Produktion oder Einhaltung der BOZP notwendig sind.
      • „Vertrag“ bedeutet jeder Vertrag oder jede Auftragsbestätigung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer über den Verkauf und Kauf von Produkten.
      • „Ex Works“ bedeutet „ab Betrieb“, wies es in der Ausgabe der Regeln für die Auslegung der Geschäftsbedingungen definiert ist, bekannt als Lieferbedingungen INCOTERMS, die zum Datum der Bestellung des Käufers aktuell sind.
      • „Rechte am geistigen Eigentum“ bedeutet sämtliche Rechte an Patenten, Autorenrechte, Persönlichkeitsrechte, Rechte aus geschäftlichen Bezeichnungen und Produktbezeichnungen, Rechte aus geschützten Marken, Industriemuster, Know-how und sämtliche weiteren Rechte am geistigen Eigentum und sämtliche Anwendung einer der oben angegebenen Rechte, welche irgendwo auf der Welt existieren können, wobei es nicht darauf ankommt, ob sie registriert oder registrierbar sind oder nicht.
      • „Produkte“ bedeutet sämtliche Produkte und zugehörige Dokumente, welche auf Basis eines Vertrags oder einer verbindlichen Bestellung gemäß dieser AGB-Bedingungen geliefert werden.
      • „Verkäufer“ bedeutet die Gesellschaft OMB Composites EU a.s.
      • „Schriftliches Dokument“ umfasst Kabel- und Faxübertragung, elektronische Datenübertragung, Kommunikation mittels E-Mail und sämtliche Verlautbarungen gemäß dieser AGB, bei denen Schriftform gefordert ist, also „schriftlich“, oder jegliche „schriftliche Bekanntmachung“ werden in Übereinstimmung mit den AGB ausgelegt.
    2. Sämtliche Preisangebote werden ausgeführt und sämtliche Bestellungen werden angenommen auf Basis dieser Bedingungen. Sämtliche sonstigen Anforderungen, Bedingungen oder Abmachungen jeder Art sind aus den AGB oder sonst veränderten Bedingungen der VOP ausgeschlossen, es sei denn, dass der Verkäufer diese schriftlich annahm (Auftragsbestätigung gemäß anders gestalteter AGB). Insbesondere gelten für den Vertrag unter keinen Umständen keine Einkaufsbedingungen gelten, die der Käufer jederzeit vorlegen kann, und die Nichtvorbringung von Einsprüchen gegen solche Einkaufsbedingungen von Seiten des Verkäufers bedeutet nicht deren Annahme.
    3. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Bedingungen und besonderen Vertragsbedingungen des Preisangebots der Gesellschaft OMB Composites EU a.s. haben die besonderen Vertragsbedingungen dieses Preisangebots Vorrang. Die Annahme der Lieferung der Produkte durch den Käufer wird als vorbehaltlose Annahme dieser Bedingungen betrachtet.
    4. Wenn in dieser Hinsicht nichts anderes angegeben ist, kann das Preisangebot des Geschäftspartners für eine Dauer von maximal 30 Tage ab Herausgabe angenommen werden.
    5. Wenn der Verkäufer oder dessen leitender Mitarbeiter (anders als im Dokument/in den Dokumenten, die eine Anlage des Vertrags des Verkäufers sind) gegenüber dem Käufer irgendeine Bekanntmachung oder Erklärung tätigt, auf die sich der Käufer verlässt, ist es nur dann so berechtigt, wenn eine solche Bekanntmachung oder Erklärung an die Bestellung des Käufers angeschlossen wird oder für diese Bestellung genehmigt wird, und danach nur in dem Fall, dass der Verkäufer dem Käufer anschließend schriftlich bestätigt, dass der Käufer berechtigt ist, von einer solchen Bekanntmachung oder Erklärung auszugehen.
    6. Der Vertrag wird zwischen dem Verkäufer, dem Käufer oder dem Geschäftspartner als Vollmachtgeber geschlossen, und der Käufer kann Rechte und Pflichten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, nicht ohne schriftlich Zustimmung des Verkäufers abtreten. Der Verkäufer kann Rechte und Pflichten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, abtreten, den Sublieferantenvertrag korrigieren oder mit diesen anderweitig verfahren.
    7. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Übereinstimmung mit den Lieferbedingungen INCOTERMS, deren Fassung zum Bestelldatum aktuell ist, ausgelegt.
    1. Elektronische Bestellung sind in dem Fall gültig, dass sämtliche Informationen, auf die sich der Käufer, Verkäufer oder Geschäftspartner als erforderliche und verpflichtende Informationen einigen, im vereinbarten Format ordentlich festgelegt werden, und wenn der Käufer dem Verkäufer oder Geschäftspartner die Bestellung mit einem Verweis auf den richtigen Identifikationscode übergibt, und der Verkäufer die Bestellung bei der Auswahl seiner elektronischen Post aus dem betreffenden System empfängt.
    2. Unter Vorbehalt von Artikel 2.1 wird jede gültige elektronische Bestellung von Seiten des Verkäufers als angenommen betrachtet, außer dass der Verkäufer innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Annahme der Bestellung dem Käufer die Ablehnung der Bestellung mitteilt, und dies durch elektronische Post. Durch Annahme der Bestellung entsteht ein Vertrag über den Verkauf und Kauf, auf den sich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen.
    1. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, sind alle Preise gemäß Parität ex works (ab Werk). Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, sind die Preise in der Währung laut Vertrags gültig. Wenn der Verkäufer der Lieferung mit der Lieferung der Produkte anders als ab Werk zustimmt, begleicht der Käufer sämtliche Kosten für Verpackung, Transport und Versicherung und weitere Kosten, die dem Verkäufer bei der Realisierung oder Erledigung dieser Lieferung entstehen.
    2. Im Falle einer Änderung der Menge, des Musters oder der von Seiten des Käufers geforderten Spezifikation ist der Verkäufer berechtigt jederzeit auf Basis einer schriftlichen Bekanntgabe eine entsprechende Korrektur des Preises und der Lieferbedingungen durchzuführen.
    3. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit vor der Lieferung und auf Basis einer schriftlichen Bekanntgabe den Preis in dem Fall zu erhöhen, dass es zu einer Erhöhung der Kosten für Material, Arbeit, Transport, Dienste, zu Kursschwankungen ausländischer Währungen, einer Korrektur der Währung oder einer Änderung der Zollgebühren kommt, oder in dem Fall, dass es als Folge anderer Umstände außerhalb der angemessenen Kontrolle des Verkäufers zu einer Erhöhung des Kosten des Verkäufers kommt.
    4. Der Käufer trägt gegenüber dem Verkäufer die Verantwortung für sämtliche Kosten für Verzögerungen, die in dem Fall entstehen, dass es zu einer unnötigen Verzögerung von Fahrzeugen am Lieferort kommt.
    1. Wenn durch den Verkäufer nicht schriftlich anders genehmigt, wird die Lieferung „ex works“ – ab Werk – erledigt, und es gilt, dass es in dem Augenblick zur Lieferung kommt, in dem der Verkäufer die Produkte dem Käufer oder dessen Spediteur in den Räumen des Verkäufers zum Übernehmen verfügbar macht.
    2. In jedem Fall hängt das Lieferdatum vom rechtzeitigen Erhalt sämtlicher unerlässlicher Informationen, finaler Anweisungen oder Zustimmungen des Käufers ab.
    3. Der Käufer hat die Pflicht, die Lieferung der Produkte innerhalb von 5 Tagen ab dem Augenblick, in dem ihm der Verkäufer bekanntgibt, dass die Produkte zur Lieferung vorbereitet sind, zu übernehmen. Wenn der Käufer entweder die Lieferung nicht übernimmt, oder eines oder mehrere Produkte nicht bezahlt, hat der Verkäufer das Recht den Vertrag zu beenden (ohne dass andere Rechte und Rechtsmittel, welche der Verkäufer zur Verfügung hat, davon betroffen sind), die Pflicht des Käufers die hergestellten Produkte abzunehmen ist davon nicht betroffen.
    4. Wenn der Käufer die Verschiebung der Lieferung auf eine spätere Zeit fordert, und der Verkäufer einer solchen Verschiebung zustimmt, oder im Fall, dass die Lieferung auf eine spätere Zeit anders verschoben wird als durch die Nichterfüllung der Verpflichtungen von Seiten des Verkäufers, bezahlt der Käufer auf Ersuchen sämtliche angemessenen Kosten und Ausgaben, inklusive angemessener Kosten für Lagerung und Beförderung. Der Käufer bezahlt für die Produkte in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen als ob diese zum ordentlichen Termin (gemäß Punkt 7.1) geliefert worden wären, wenn es so ist, dass die Lieferung auf Wunsch des Käufers oder in Folge eines Verzugs des Käufers auf spätere Zeit verschoben wurde. Der Verkäufer ist berechtigt Zinsen gemäß Artikel 7.3.2 zu fordern, und dies ab dem Datum, an dem die Zahlung fällig gewesen wäre, wenn es nicht zur einer Verschiebung der Lieferung auf einen späteren Zeitpunkt gekommen wäre.
    5. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird, kann der Verkäufer in Teillieferungen liefern, und in einem solchen Fall wird jede Teillieferung als eigenständiger Teilvertrag betrachtet, der sich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen richtet. Kein Verzug einer Lieferung eines Teils der Produkte und kein Mangel in dieser Hinsicht geben dem Käufer das Recht, den verbleibenden Vertrag zu beenden.
    1. Das Risiko der Beschädigung oder des Verlustes der Produkte geht mit dem Liefertag auf den Käufer über und danach trägt der Käufer die ausschließliche Verantwortung für sämtliche Verluste, Beschädigungen oder Verschlechterungen der Qualität der Produkte.
    2. Das Eigentumsrecht an den Produkten geht nicht an den Käufer über, wenn:
      1. der Verkäufer nicht bar oder per Verrechnung von Finanzmitteln sämtliche fälligen finanziellen Summen (ob geschuldet oder nicht) an den Verkäufer auf Basis jeglicher Verträge, die zwischen dem Käufer und dem Verkäufer geschlossen wurden, erhält; oder
      2. der Verkäufer dem Käufer keine schriftliche Bekanntgabe zustellt, in der ausdrücklich angegeben ist, dass das Eigentumsrecht an den Produkten oder einem Teil dieser auf den Käufer übergeht.
    3. Wenn das Eigentumsrecht nicht unter diesen Bedingungen vom Verkäufer auf den Käufer übergeht, kann der Verkäufer die Produkte eintreiben und leitende Mitarbeiter, Angestellte, Vertreter oder Vermittler des Verkäufers sind berechtigt, jeden Raum zu betreten, in dem diese Produkte aufbewahrt und gelagert sind, mit Transportmitteln oder ohne diese, zum Zwecke der Eintreibung der Produkte oder um sich zu überzeugen, dass Artikel 5.4 eingehalten wird.
    4. Wenn das Eigentumsrecht an den Produkten nicht auf den Käufer übergeht, besitzt der Käufer die Produkte als Treuhänder und Pfandgläubiger des Verkäufers und wird die Produkte getrennt von anderer Ware lagern und sicherstellen, dass diese voll gegen sämtliche Risiken versichert sind, und dass es bei diesen möglich ist klar zu bestimmen, dass sie dem Verkäufer gehören. Der Käufer tritt nicht ab, vermietet nicht sekundär, verpfändet nicht, belastet nicht, verschuldet nicht und überlasst das Eigentum an den Produkten oder an einem Teil der Produkte nicht einer anderen Person, richtet kein Pfandreicht ein und erlaubt nicht, dass auf die Produkte ein Pfandrecht auferlegt wird. Ungeachtet des oben Angeführten gilt, dass wenn der Käufer weiterverkauft bevor das Eigentumsrecht auf den Käufer in Übereinstimmung mit diesem Artikel 5 übergeht, handelt er so ausschließlich unter folgenden Bedingungen:
      1. Ein Verkauf erfolgt bei üblicher Geschäftstätigkeit des Käufers und für den vollen Marktpreis und in Übereinstimmung damit ist der Käufer dem Verkäufer verantwortlich und muss vom Verkaufsertrag eine Summe einbehalten, die dem fakturierten Preis der Produkte, die vom Verkäufer geliefert wurden, in Aufbewahrung zu Gunsten des Verkäufers, entspricht; und
      2. jeder derartige Verkauf wird ein Verkauf des Eigentums des Verkäufers im Namen des Käufers sein und der Käufer wird bei der Durchführung eines solchen Verkaufs als Bevollmächtigter handeln.
    5. Der Verkäufer ist berechtigt den Käufer jederzeit aufzufordern, die Produkte dem Verkäufer zu übergeben, und wenn der Käufer dies nicht in angemessener Frist tut, ist der Verkäufer berechtigt die Räume des Käufers oder einer dritten Partei zu betreten und die Produkte einzutreiben oder zu liquidieren. Um Zweifel auszuschließen: Der Käufer wird gegenüber dem Verkäufer keine Ansprüche geltend machen, wenn es um ein solches Betreten und eine solche Liquidierung geht.
    1. Der Stornierung oder Änderung eines Vertrags von Seiten des Käufers oder Geschäftspartners geht die schriftliche Zustimmung des Verkäufers voraus, und Bedingung für diesen ist, dass der Käufer oder Geschäftspartner den Verkäufer gegen sämtliche angemessenen Kosten und Ausgaben absichert, die dem Verkäufer in Folge einer solchen Stornierung oder Änderung entstehen.
    2. Produkte, die dem Verkäufer ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers zurückgegeben werden, werden nicht als Kredit anerkannt.
    1. Wenn vom Verkäufer nicht schriftlich anderweitig genehmigt, wir die Zahlung innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab dem Datum der Ausstellung des Steuerbelegs durchgeführt, der am Tag der Auslieferung aus dem Betrieb des Verkäufers (ex works) ausgestellt wird. Die Frist für die Bezahlung des Preises ist Kern des Vertrags. Keine Zahlung wird als erhalten betrachtet, wenn der Verkäufer nicht die verrechneten Finanzmittel erhält.
    2. Sämtliche vom Käufer an den Verkäufer auf Basis eines Vertrags, der diesen Bedingungen unterliegt, ausgeführten Zahlungen werden ohne Einschränkungen oder Bedingungen durchgeführt, und ohne Verminderung oder Abzug einer Summe und/oder Forderungen vom Konto, ob durch Schuldausgleich oder anderweitig, und unabhängig davon, ob eine solche Summe und/oder Forderung mit einem Vertrag zusammenhängt, der diesen Bedingungen unterliegt, oder sonstige.
    3. Im Fall eines Zahlungsverzugs von Seiten des Käufers ist der Verkäufer berechtigt (ohne dass davon andere Rechte oder Rechtsmittel betroffen sind):
      1. ohne Ankündigung sämtliche weiteren Lieferung auf Basis eines Vertrags zwischen dem Verkäufer und dem Käufer einzustellen;
      2. zinsen für jeden Tag (nach und vor einem Gerichtsurteil) aus jeder geschuldeten Summe zu einem Zinssatz von 7% p. a. über dem RepoZinssatz der Tschechischen Nationalbank in der Fassung eventueller Änderungen gemeinsam mit jeglichen Kosten der Eintreibung der Forderung zu berechnen.
    4. Die Fälligkeit von Steuerbelegen, die von Seiten des Geschäftspartner ausgestellt werden, ist min. 60 Tage ab dem Datum der Lieferung an den Betrieb des Gesellschaft OMB Composites EU a.s.
    • Die Verrechnung der minimalen Bestellung gilt für alle Bestellungen. Sich regelmäßig wiederholende ausgestellte pauschale oder geplante Bestellungen werden als minimale Bestellungen auf eine Auslieferung verrechnet.
    1. Unter Vorbehalt von Artikel 9.2 entsprechen die Produkte, was die Materialien betrifft, in jeder Hinsicht in Übereinstimmung mit den vereinbarten Spezifikationen sein, oder wenn keine vereinbarten Spezifikationen existieren, werden sie allgemein unter allen Materialaspekten in Übereinstimmung mit vom Verkäufer herausgegebenen veröffentlichten Spezifikationen sein.
    2. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Änderungen in den Maßen oder anderen Produktspezifikationen so zu entwerfen und durchzuführen, dass sie den geltenden Normen oder Gesetzen entsprechen, oder die in Hinsicht auf den Charakter der Produkte begründet sind.
    3. Auf die vom Verkäufer herausgegebenen Informationen, die in eventuellen technischen Dokumenten enthalten sind, kann man sich stützen, wenn die genauen Bedingungen eingehalten werden, für die sie geäußert werden. Sämtliche Abbildungsbeispiele, Detailinformationen, welche die Leistung betreffen, Installationsbeispiele und Montagearten, Lagerung und sämtliche weiteren technischen Daten in diesen Dokumenten gehen von Erfahrungen und Tests und Testbedingungen aus und werden ausschließlich verbindlich gewährt. Keine dieser Informationen oder Daten werden Bestandteil des Vertrags, wenn der Käufer die Bestimmungen des Artikel 1.5 betreffend Bekanntgabe und Erklärung nicht einhält, und der Verkäufer nicht die in diesem Artikel angegebene Bestätigung gewährt.
    1. Der Käufer ist berechtigt nur (und unter Vorbehalt von Artikel 11 und 12) Mängel oder Fehler an den Produkten zu reklamieren, die bei einer visuellen Kontrolle ersichtlich sind, wenn der Käufer:
      1. eine Kontrolle der Produkte am Tag der Entladung am Lieferort durchführt;
      2. den Verkäufer über Verluste, Mängel oder Beschädigungen informiert (anders als durch Unterschrift einer Berechtigten Person auf dem Lieferschein) am Entladetag; und
      3. auf zufriedenstellende Weise dem Verkäufer nachweist, dass er zu diesem Verlust, Mangel oder dieser Beschädigung vor der Lieferung kam.
    2. Der Käufer hat keine Rechte betreffend Verluste, Mängel oder Beschädigungen, wenn er dem Verkäufer keine angemessene Möglichkeit nicht gewährt, die Produkte zu kontrollieren und jede Art von Reklamation vor der Benutzung oder Bearbeitung der Produkte oder einem Eingriff in die Produkte zu prüfen.
    3. Auf Basis einer gültigen Reklamation, durchgeführt in Übereinstimmung mit diesem Artikel 10 ist der Käufer berechtigt (bei der Bekanntgabe von Mängeln) in einer angemessenen Frist die Lieferung von Produkten zu erhalten, die dem Defizit entsprechen, und (im Falle von Mängeln) den Reparaturen oder dem Ersatz betroffener Produkte oder - nach Abwägung des Verkäufers - eine Gutschrift für den Preis der Produkte, aber der Verkäufer hat keine weitere Pflicht irgendeiner Art. Wenn die Reklamation eines Verlustes, Mangels oder einer Beschädigung bei der Lieferung nicht beim Verkäufer in Übereinstimmung mit diesem Artikel 10 durchgeführt wird, werden die Produkte als komplett geliefert und unbeschädigt in Übereinstimmung mit diesem Vertrag betrachtet, und der Käufer hat auch die Pflicht die Produkte zu bezahlen.
    4. Verluste, Mängel oder Beschädigungen bei der Lieferung der Produkte oder bei der Lieferung eines Teils sind kein Grund für die Beendigung des Vertrags oder des verbleibenden Teils des Vertrags (je nach den Umständen).
    5. Wenn der Käufer an Teilen der Lieferung einen Mangel oder eine Beschädigung gemäß Punkt 10. Feststellt, ist er nicht berechtigt, die Zahlung für die gesamte Lieferung einzustellen, sondern nur für eine Teilsumme, die dem Preis des beschädigten Produkts entspricht, wobei dadurch kein Anspruch des Käufers auf eine Strafe gegen den Verkäufer im Umfang der gesamten Lieferung entsteht.
    6. Der Verkäufer ist berechtigt den Ersatz eines Schadens geltend zu machen, der an den hergestellten Produkten oder im Verlauf der Produktion in Folge fehlerhafter oder mangelhafter Halbfabrikate oder Rohstoffe, die vom Geschäftspartner geliefert wurden, entstand.
    1. Im vom Gesetz erlaubten Maß schließt der Verkäufer alle Vertragsbedingungen aus, die ansonsten aus Basis eines Gesetzes oder anderweitig selbstverständlich sein könnten. Ohne Rücksicht auf diese Bestimmung beabsichtigt nichts in diesem Artikel 11 die gesetzlichen Rechte des Käufers einzuschränken, außer die in den AGB festgelegten Bedingungen, welche dies nicht betrifft.
    2. Auf Basis der folgenden Bedingungen in diesem Artikel 11.2 garantiert der Verkäufer, dass die Produkte frei von Mängeln sind, welche die Folge eines fehlerhaften Musters, einer fehlerhaften handwerklichen Verarbeitung oder eines fehlerhaften Materials (das kein kostenlos gewährtes Material ist) sind. Diese Garantie wird für die Dauer gemäß Vertrag gewährt, an dem Datum der Lieferung der Produkte oder für die Dauer, bis das Produkt die empfohlene maximale Verwendungsdauer des Produktes erreicht, je nachdem, welche Variante früher eintritt. Diese Garantie unterliegt folgenden Bedingungen:
      1. der Verkäufer erhält eine schriftliche Anzeige des Mangels in der Garantiezeit dieser Garantie;
      2. das Produkt wird dem Verkäufer für Kontrollzwecke an der Wirkungsstätte des Käufers in der Tschechischen Republik zur Verfügung gestellt, ohne dass das Produkt weiterverwendet oder repariert oder an ihm Eingriffe vorgenommen werden;
      3. der Mangel stellt keinen Verlust, keinen Mangel oder keine Beschädigung dar, welche der Käufer dem Verkäufer gemäß Artikel 10 bekanntmachen muss;
      4. es kam zu dem Mangel nicht in Folge einer Musterspezifikation oder einer Anweisung, die der Verkäufer erteilte;
      5. der Käufer richtete sich voll nach sämtlichen Anweisungen des Verkäufers, welche die Nutzung und Lagerung des Produkts betreffen.
    3. Nach Empfang der Reklamationsbekanntgabe von Seiten des Käufers gemäß Artikel 11.2 kann der Verkäufer nach seiner Abwägung die Produkte kostenlos reparieren oder einen zufriedenstellenden Ersatz der Produkte gewähren, in angemessener Frist ab dem Moment, in dem die Reklamation durchgeführt wurde. Um Zweifel auszuschließen: Die Garantie gemäß Artikel 11.2 erstreckt sich nicht auf Produktmängel, die mit üblicher Abnutzung und unqualifiziertem Umgang zusammenhängen.
    4. In dem Fall, dass der Verkäufer die Produkte repariert oder einen zufriedenstellenden Ersatz der Produkte gewährt, muss der Käufer diese reparierten oder ersetzten Produkte annehmen und der Verkäufer wird keine Verantwortung betreffend Verluste oder Beschädigungen jeder Art haben, die aus Anfangslieferungen mangelhafter Produkte oder Verzug entstanden, bevor es zur Reparatur der mangelhaften Produkte oder der Lieferung von Ersatzprodukten kommt.
    5. Im Falle von Produkten, die nicht vom Verkäufer hergestellt wurden:
      1. der Verkäufer gewährt keine Garantie, dass der Verkauf oder die Benutzung der Produkte nicht Rechte aus geistigem Eigentum einer dritten Partei verletzt; und
      2. die Pflichten des Verkäufers, die Mängel an solchen Produkten betreffen, sind auf die Garantie beschränkt (wenn eine solche existiert), die der Verkäufer vom Hersteller oder Lieferanten dieser Produkte erhält.
    6. Der Verkäufer ist nicht verantwortlich und der Käufer entlässt den Verkäufer aus der Verantwortung für sämtliche Kosten, Ansprüche, Schäden, finanzielle Verpflichtungen und Ausgaben, die dem Käufer in Folge der Benutzung der Produkte nach dem Zeitpunkt entstehen, in dem der Käufer vom Mangel wusste oder sehr wahrscheinlich wissen konnte.
    1. Der Verkäufer schließt eine Verantwortung für einen vorsätzlichen Schaden oder Tod oder persönliche Schädigung durch Fahrlässigkeit von seiner Seite nicht aus, auch nicht die Verantwortung für die betrügerische Verzerrung von Angaben oder für andere Dinge, die nach geltenden Gesetzen nicht ausgenommen oder beschränkt werden können.
    2. Unter keinen Umständen jeder Art trägt der Verkäufer die vertragliche Verantwortung aus BGBzivilrechtlichen Delikten oder einer anderen Haftung auf irgendwelchen Ursachen und aus irgendwelchen Ansprüchen, Schäden, Verlusten oder Kosten, wenn es sich um Folgendes handelt:
      • (a) entgangener Gewinn;
      • (b) Verlust der Möglichkeit der Produktnutzung;
      • (c) Verlust angenommener Einsparungen;
      • (d) Geschäftsverlust;
      • (e) Verlust einer Gelegenheit;
      • (f) Verlust des guten Namens;
      • (g) Ansehensverlust;
      • (h) Datenverlust;
      • (i) unnötige Ausgaben; oder
      • (j) sämtliche sonstigen Verluste oder Schäden aus irgendwelchen Ursachen.
      Um Zweifel auszuräumen: die Punkte in diesem Artikel 12.2 werden von den Parteien als abtrennbar betrachtet.
    3. Ohne dass davon Artikel 12.2 berührt ist, übersteigt die maximale Gesamtverantwortung des Verkäufers für sämtliche vom Käufer geltend gemachten Ansprüche in Zusammenhang mit einem Vertrag nicht den Vertragspreis, und der Käufer stimmt zu, dass er eine angemessene Versicherung zur Deckung von Ansprüchen bei Überschreiten dieser Summe abschließt.
    4. Die Preise werden vom Verkäufer auf Basis einer eingeschränkten Verantwortung wie in diesen Bedingungen angeführt, angegeben. Der Käufer ist berechtigt den Verkäufer um Zustimmung zu einem höheren Verantwortungslimit zu bitten und der Verkäufer kann danach (nach seiner Abwägung) einen korrigierten Preis angeben, wobei er eine erhöhte Versicherungsgebühr berücksichtigt, welche der Verkäufer trägt.
    5. Der Käufer entlässt den Verkäufer aus der Verantwortung für sämtliche Verluste, Kosten, Schäden, Ausgaben und finanzielle Verpflichtungen, die betreffen oder in Folge eines Schadens, Verlusts oder einer Beschädigung irgendeiner Art entstanden sind, die eine Person in Folge oder in Zusammenhang mit der Lieferung der Produkte durch den Verkäufer oder einer Handlung oder Unterlassung des Käufers bei der Erfüllung seiner Pflichten gemäß Vertrag erleidet, mit Ausnahme des Fälle, wo ein solcher Anspruch oder Verlust direkte Folge einer Fahrlässigkeit des Verkäufers ist.
    • Sämtliche Zeichnungen, Dokumente, Aufzeichnungen, Computersoftware und weitere vom Verkäufer geleiferten Informationen – wobei es nicht darauf ankommt, ob er diese selbst erstellte oder eine dritte Partei – werden unter der ausdrücklichen Bedingung geliefert, dass der Verkäufer (oder die dritte Partei) sich an diesen Autorenrechte vorbehalten und dass der Käufer ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers weder diese noch Auszüge aus diesen oder Kopien überlässt, verleiht, ausstellt oder verkauft, und diese auch nicht anderweitig als in Verbindung dem Produkt, für welche Sie herausgegeben wurden, verwendet.
    1. Wenn jemand - unter Vorbehalt von Artikel 14.3 - gegen den Käufer einen Anspruch geltend macht oder ihm eine Klage droht, die behauptet, dass die Produkte in der gelieferten Form Rechte aus geistigem Eigentum einer dritten Partei verletzen, dann erstattet der Verkäufer dem Käufer unter der Bedingung, dass der Käufer sofort informiert und in vollem Maß mit dem Verkäufer kooperiert, und dem Verkäufer auf Anforderung ermöglicht eine eigene Verteidigung zu führen, sämtliche Kosten, Ansprüche, Schäden, finanziellen Verpflichtungen und Ausgaben, die dem Käufer in Folge eines solchen Gerichtsverfahrens entstehen.
    2. Der Verkäufer hat die Möglichkeit auf eigene Kosten entweder die Produkte, die Rechte aus geistigen Eigentum verletzen, so zu bearbeiten, dass sie diese nicht verletzen, oder die Produkte gegen Ersatzprodukte zu tauschen, welche diese Rechte nicht verletzen, oder die Produkte vom Käufer für den Preis, den der Käufer für diese bezahlte abzüglich Gebühren für deren Nutzung, zurückzukaufen.
    3. Der Verkäufer trägt keine Verantwortung betreffend die Verletzung von Gesetzen zu geistigem Eigentum dritter Parteien in Folge der Produktion oder Lieferung der Produkte nach Anweisungen des Käufers oder in Übereinstimmung mit Entwürfen, Plänen oder Spezifikationen, die der Käufer gewährte, und der Käufer entschädigt den Verkäufer für sämtliche Verluste, Schäden, Ausgaben, Kosten oder andere finanzielle Verpflichtungen, die aus solchen Ansprüchen entstehen.
    • Der Käufer trägt die ausschließliche Verantwortung für die Sicherstellung, dass sämtliche Zeichnungen, Informationen, Hinweise und Empfehlungen, die der Käufer oder seine Vertreter, Mitarbeiter oder Berater spezifizieren oder dem Verkäufer gewähren, genau, richtig und passend sind. Die Beurteilung oder Erwägung dieser Zeichnungen, Informationen, Hinweise und Empfehlungen von Seiten des Verkäufers hat keinerlei Verantwortung von Seiten des Verkäufers zur Folge.
    1. Ohne das andere Rechte oder Rechtmittel des Verkäufers davon berührt sind, ist der Verkäufer berechtigt, in folgenden Situationen den Vertrag (ganz oder teilweise) zu beenden und/oder die Lieferungen einzustellen und/oder auf Anforderung die Zahlung sämtlicher finanzieller Mittel, die vom Käufer geschuldet werden und fällig sind, zu erhalten:
      1. der Käufer schließt oder schlägt eine freiwillige Vereinbarung oder einen anderen Vergleich oder Vertrag über den Ausgleich mit seinen Gläubigern oder ein Abtreten zu Gunsten seiner Gläubiger vor;
      2. der Käufer wird einer Verwaltungsordnung mit Konkurscharakter unterzogen oder gerät in Konkurs oder geht in Liquidation;
      3. der Käufer hat einen Antrag auf Liquidierung seines Unternehmens gestellt oder hat einen Antrag auf Bestimmung eines vorläufigen Konkursverwalters der Gesellschaft gestellt oder hat eine Versammlung der Gläubiger nach Gesetz Nr. 182/2006 Gs., über den Bankrott und die Arten seiner Lösung (Insolvenzgesetz), in der geltenden Fassung, einberufen;
      4. der Käufer ist nicht in der Lage, seine Verpflichtungen zu erfüllen, wenn diese fällig werden, oder stellt die Geschäftstätigkeit ein oder es droht deren Einstellung;
      5. der Verkäufer nimmt begründet an, dass eines der oben angeführten Ereignisse eingetreten ist oder eintreten kann oder ein gleiches oder ähnliches Ereignis auf Basis eines betreffenden Gesetzes, welchem der Käufer oder eine verwandte Person unterliegt;
      6. der Käufer oder eine verwandte Person verletzt auf markante Weise diesen Vertrag oder ermöglicht, dass dieser Vertrag auf markante Weise verletzt wird.
    1. Der Verkäufer trägt keine Verantwortung für die Nichterfüllung seiner Pflichten aus dem Vertrag aufgrund von Ereignissen, die außerhalb seiner angemessenen Kontrolle liegen, unter anderem inklusive Eingriffe höherer Gewalt, Streiks, Unruhen, Sperrungen oder anderen Protestaktionen inklusive Arbeitsstreitigkeiten (Mitarbeiter betreffend oder nicht), Materialmängel oder aufgrund anderer Eingriffe, Umstände oder Dinge außerhalb seiner angemessenen Kontrolle.
    2. Wenn der Verkäufer seine Pflichten aus Gründen, die in Artikel 17.1 angegeben sind, nicht innerhalb von sechs Monaten ab Erfüllungsfrist erfüllt, kann jede der Vertragsparteien auf Basis einer schriftlichen Kündigung den Vertrag ohne Verpflichtungen gegenüber der anderen Seite kündigen, mit Ausnahme dessen, dass der Käufer sämtliche Produkte bezahlt, die zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung geliefert oder fertiggestellt sind.
    • Sämtliche Werkzeuge (zum Beispiel Vorrichtungen, Formen usw.), die der Verkäufer ausdrücklich in Verbindung mit den Produkten erzeugen oder erhalten kann, sind und bleiben ausschließliches und unbelastetes Eigentum des Verkäufers und im Eigentum und unter Kontrolle des Verkäufers ohne Einschränkung, und dies ohne Rücksicht auf irgendwelche Gebühren, welcher diese dafür berechnet.
    1. Kostenlos gewährtes Material wird vom Käufer versichert und bleibt ständig dem Risiko des Käufers ausgesetzt, und der Verkäufer trägt keine Verantwortung für den Verlust oder die Beschädigung solcher Materialien, die während der Herstellung dem Verkäufer oder einem Sublieferanten, welchen der Verkäufer nutzt, oder in der Zeit, in der sich in den Räumen des Verkäufers oder anderswo solche Sublieferanten befinden, oder während des Transports in oder aus den Räumen des Verkäufers oder eines Sublieferanten, kostenlos gewährt wurden, unter der Bedingung, dass sich der Verkäufer nach seiner ausschließlichen Abwägung an den Kosten für den Ersatz dieser Materialien beteiligen kann.
    2. Der Käufer entlässt den Verkäufer aus der Verantwortung für Verluste, Kosten, Ansprüche, Schadensersatzansprüche, finanzielle Verpflichtungen und Ausgaben, welche Schäden oder Verluste jeder Art betreffen, die aus der Lieferung von Materialien stammen, die vom Verkäufer kostenlose gewährt werden, oder in Zusammenhang mit einer solchen Lieferung, mit Ausnahme des Falles, dass ein solcher Verlust oder Schaden die direkte Folge eines fahrlässigen Handelns oder einer Nichterfüllung von Verpflichtungen des Verkäufers ist.
    3. Ein Preisnachlass für Materialverlust, wie zum Beispiel Metallabfall und Schrott, der bei der mechanischen Bearbeitung entsteht, ist (in den betreffenden Fällen) im Vertragspreis enthalten und keine derartigen Verluste werden Gegenstand von Ansprüchen sein, die vom Käufer geltend gemacht werden, und auch nicht Gegenstand von Beiträgen von Seiten des Verkäufers.
    4. Wenn Materialien bei der Herstellung von Produkten verwendet werden, die vom Käufer oder im Namen des Käufers an den Verkäufer geliefert werden, trägt der Käufer die Verantwortung für die Sicherstellung, dass das Material in zufriedenstellender Qualität ist und sich zu diesem Zweck eignet, und entlässt den Verkäufer aus der Verantwortung für Verluste, Schäden oder Kosten jeder Art, die direkt oder indirekt aus einer fehlerhaften oder falschen Spezifikation der angegebenen Materialien entstanden.
    • Der Käufer stimmt zu, dass er in Übereinstimmung mit allen Informationen und Anweisungen handeln wird, die der Verkäufer liefert und welche die Produkte betreffen, inklusive sämtlicher Bedingungen, die unerlässlich dafür sind sicherzustellen, dass die Produkte sicher sind und kein Gesundheitsrisiko darstellen, wenn eine Person diese platziert, reinigt, bedient oder eine Wartung durchführt. Der Käufer tätigt die Maßnahmen, die in diesen Informationen ausdrücklich angegeben sind, oder die sonst unerlässlich sind um sicherzustellen, dass die Produkte immer sicher sein werden und kein Gesundheitsrisiko darstellen, wenn dies real möglich ist.
    1. Der Käufer trägt die ausschließliche Verantwortung für den Erhalt aller unerlässlichen Import- oder Exportlizenzen oder Genehmigungen, die für die Lieferung an den Käufer nötig sind, und der Käufer ist für alle Zölle, Zollgebühren, Steuern, Vermittlungsgebühren (Maklerprovision) und andere Summen, die in Zusammenhang mit einem Import, Export und/oder der Lieferung der Produkte anfallen, verantwortlich.
    2. Der Käufer stimmt zu, dass er auf eigene Kosten voll in Übereinstimmung mit sämtlichen geltenden Gesetzen für Einfuhr und Ausfuhr, Beschränkungen, Kontrollen der nationalen Sicherheit und Vorschriften der Tschechischen Republik und weiteren gültigen örtlichen Gesetzen oder Verordnungen handelt.
    3. Der Käufer akzeptiert und verpflichtet sich, dass:
      1. er in Übereinstimmung mit den Bedingungen von Ausfuhrlizenzen, Lizenzausnahmen oder Generallizenzen handelt, die durch die zuständigen Organe der staatlichen Verwaltung erteilt oder genehmigt wurde, und dass er an keine Person und kein Subjekt oder in kein Gebiet, auf welche sich diese Ausfuhrlizenz, Lizenzausnahme oder Generallizenz nicht bezieht, Produkte direkt oder indirekt rückexportiert oder übergibt; und
      2. (ohne Rücksicht auf vorherige Ausfuhrlizenzen, Lizenzausnahmen oder Generallizenzen), Die Produkte werden weder direkt noch indirekt einer Person, einem Subjekt oder in ein Gebiet geliefert, gegen welche(s) ein Embargo verhängt ist, das verboten ist, ausgeschlossen ist oder Sanktionen des Vereinigten Königsreichs, der Europäischen Union, der USA oder eines Gebietes, wo der Käufer den Sitz hat, unterliegt.
    4. Der Käufer handelt in Übereinstimmung mit allen betreffenden Antikorruptionsgesetzen in Zusammenhang mit dem Vertrag und der Geschäftstätigkeit des Verkäufers und informiert den Verkäufer sofort, wenn er feststellt oder den Verdacht hat, dass einer der führenden Mitarbeiter, Direktoren, Angestellten oder Vertreter im Widerspruch zu diesen Gesetzen handelt oder handelte.
    1. Die Aufgabe oder die Verschiebung der Geltendmachung von Rechten oder Rechtsmitteln oder deren Nichtgeltendmachung von Seiten des Verkäufers berührt nicht eine andere oder weitere Geltendmachung dieser Rechte oder Rechtsmittel in Zukunft oder schränkt eine solche Geltendmachung ein.
    2. Wenn eine Bestimmung dieser Bedingungen als ungültig oder nicht durchsetzbar betrachtet wird, komplett oder teilweise, bleiben die nicht betroffenen Bestimmungen (oder ein Teil der Bestimmung, nach den Umständen) voll gültig und wirksam. Überschriften und Titel sind nur zur Erleichterung eingesetzt und haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Bedingungen.
    3. Die Parteien haben vereinbart, dass sämtliche Streitigkeiten, die aus einem Gegenstand dieser Bedingungen und irgendwelchen Verträgen entstanden oder auf irgendeine Art mit dem Gegenstand dieser Bedingungen zusammenhängen, und sämtliche Verträge (unabhängig davon, ob sie Vertrags-, Delikt- oder einen anderen Charakter haben) sich nach den Gesetzen der Tschechischen Republik richten und so ausgelegt werden, und Käufer und Verkäufer stimmen überein, dass jede strittige Angelegenheit und jeder Streit (unabhängig davon, ob sie Vertrags-, Delikt- oder einen anderen Charakter haben), der zwischen ihnen entstehen könnte, vorrangig durch Schiedsentscheidung gelöst wird und wenn dies nicht möglich ist, denn tschechischen Gerichten mit ausschließlicher Zuständigkeit vorgelegt wird.
    1. Produkte müssen so gelagert werden, dass Verformungen in Form, Größe und Beschädigung der Produktoberfläche vermieden werden. Versandkäfige sind nicht für die Lagerung von Produkten vorgesehen, sondern nur für den Transport.
    2. Produkte dürfen nicht in direktem Sonnenlicht gelagert werden, da UV-Strahlung die Farbe des Produkts beeinträchtigen kann.
    3. Produkte, die zur Oberflächenbeschichtung bestimmt sind, müssen an einem trockenen Ort gelagert werden.
    4. Alle fertigen Produkte müssen an einem trockenen Ort gelagert werden.
    5. Produkte, die gepolstert sind, dürfen wegen möglicher Beschädigungen der Polsterfläche nicht übereinander gelagert werden.
    6. Die Stretchfolie dient nur zur Sicherung der Produkte gegen Beschädigungen beim Versand und muss dann wegen möglicher Beschädigungen der Produktoberfläche sofort entfernt werden.


WARNUNG

Dieses Dokument, einschließlich der Anhänge, ist das alleinige geistige Eigentum
der Gesellschaft OMB composites EU a.s.
Eine anderweitige Verwendung (Kopieren, Kopieren, Übergeben, Verkaufen usw.)
ist nur mit Zustimmung des Firmenleiters zulässig.